Allgemeine Geschäftsbedingungen der Walther Baumaschinen und Geräte GmbH
1. Geltungsbereich
Für alle unsere Verträge, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern, sofern nicht in einer Bestimmung eine ausdrückliche Differenzierung vorgenommen wird. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, Individualvereinbarungen haben Vorrang.
2. Zustandekommen eines Vertrages
2.1 Angebot
Angebote des Verkäufers sind verbindlich. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur Annäherungswerte, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Für Irrtümer und Schreibfehler in den Angebotstexten und -bildern wird keine Haftung übernommen. Stellt der Verkäufer dem Käufer Zeichnungen oder technische Unterlagen über den zu liefernden technischen Gegenstand zur Verfügung, verbleiben diese im Eigentum des Verkäufers. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes erklärt oder den Kaufgegenstand geliefert hat. Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert, der Verwendungszweck nicht eingeschränkt wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Zusicherungen von Eigenschaften, Nebenabreden und Änderungen gelten nur, soweit sie der Verkäufer schriftlich bestätigt hat.
2.2 Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr über die Auktionsplattform ebay
Die Präsentation der Ware durch den Verkäufer auf dem Online- Auktionsmarktplatz ebay im Rahmen einer Online-Auktion stellt ein Angebot an den Kunden zum Vertragsabschluss im Sinne von § 145 BGB dar. Der Kunde kann das Angebot annehmen, indem er innerhalb der Laufzeit der Online- Auktion ein Gebot auf das Warenangebot des Verkäufers abgibt. Hierzu klickt der Kunde mit der PC- Maus auf die Taste „Bieten“. Sodann gibt der Kunde, welcher sich vorher als Mitglied bei der Firma ebay registrieren lassen muss, im Feld Maximalgebot ein Gebot in Euro ab. Anschließend klickt der Kunde mit der PC- Maus auf die Taste "weiter". Der Kunde nimmt das Angebot des Verkäufers an, wenn er mit der PC-Maus auf die Taste "Bestätigen" klickt. Gibt ein anderer Bieter während der Laufzeit der Online- Auktion ein höheres Gebot ab, erlischt das niedrigere Angebot. Für die Dauer der Online- Auktion gilt die offizielle ebay- Zeit als vereinbart. Ein Vertrag über die vom Verkäufer bei ebay eingestellte Ware kommt mit dem Anbieter des höchsten Gebotes zustande, wenn entweder die von dem Verkäufer bestimmte Laufzeit abgelaufen ist oder die Auktion von dem Verkäufer vorzeitig beendet wurde. Sofern der Verkäufer die bei ebay eingestellte Ware mit der Option „sofort kaufen“ versehen hat, kommt der Vertrag mit dem Kunden zustande, wenn der Kunde die Option "sofort kaufen" ausführt. Der Verkäufer bestätigt den Vertragsschluss durch Versendung einer Bestätigungs-E-mail an den Käufer.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Lieferungen, Versandkosten
Die Rechnung für Privatkunden ist bei Warenübergabe sofort ohne Abzug fällig. Rechnungen für Gewerbekunden oder Kommunen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sind bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten wesentliche Kostensteigerungen bei dem Kaufobjekt eingetreten, die aus der Sicht des Verkäufers das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung als unangemessen erscheinen lassen, hat der Verkäufer das Recht, vom Käufer erneute Verhandlungen über den Kaufpreis zu verlangen.
Soweit der Verkäufer nicht ausdrücklich Nettopreise in der Rechnung fordert, verstehen sich die Preise des Verkäufers inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis versteht sich zuzüglich der Verpackungs- und Versandkosten. Die Versandkosten werden Ihnen auf den Produktseiten, im Warenkorb und auf der Bestellseite deutlich angezeigt. Wünscht der Kunde, der nicht Verbraucher ist, den Abschluss einer Versicherung oder eine besondere Verpackung, so trägt der Kunde die dem Verkäufer dadurch entstehenden Mehrkosten. Bei Verkäufen mit Verbrauchern trägt immer der Verkäufer die Transportgefahr. Soweit der Käufer Verbraucher ist und der Kaufvertrag im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen wurde, erfolgt der Versand innerhalb Deutschlands mit einer Spedition zuzüglich Versandkosten oder es besteht die Möglichkeit der Selbstabholung. Der Kaufpreis ist entweder per Vorkasse oder per Nachnahme zu zahlen. Bei der Zahlung per Nachnahme entstehen zuzüglich zum Gesamtpreis Gebühren in Höhe von 2,32 % des Gesamtpreises.
Der Käufer sichert die Zustellbarkeit der ersteigerten Ware zu. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszins (bei Unternehmern) bzw. 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszins (bei Verbrauchern) zu fordern, es sei denn, der Verkäufer weist eine höhere Belastung mit höherem Zinssatz und mit höherem Schaden nach. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder vom Verkäufer nicht bestritten werden. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Lieferung erfolgt durch Sendung der Ware ab Lager des Verkäufers an die vom Kunden mitgeteilte Adresse. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet zum Zwecke der Ersparnisse von Versand- und Verpackungskosten eine Gesamtauslieferung auszuführen, wenn der Kunde in einem engen zeitlichen Zusammenhang mehrere Rechtsgeschäfte mit dem Verkäufer abschließt. Soweit dies dem Kunden zumutbar ist, kann der Verkäufer zu Erfüllung eines Rechtsgeschäftes auch Teillieferungen ausführen. Die Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten werden in diesem Fall nur einmal erhoben. Wir nehmen sämtliche Verkaufsverpackungen zurück!
4. Sicherheiten und Eigentumsvorbehalt
Werden dem Verkäufer, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, erst nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers entstehen lassen, und ist dadurch die Durchsetzung des Kaufpreisanspruchs des Verkäufers gefährdet, ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Sicherheiten zu verlangen. Stellt der Käufer die Sicherheiten in angemessener Frist nicht, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist verpflichtet, soweit die Ware noch nicht vollständig bezahlt ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und nach Erfordernis Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen, sodass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises keinen Schaden nimmt. Bei Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und über den Sachverhalt vollständig zu informieren. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang an Dritte zu verkaufen. Veräußert der Käufer die Ware, so tritt er bereits jetzt alle aus dem Rechtsgeschäft entstehenden Forderungen an den Verkäufer ab. Nach der Abtretung dürfen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer die Forderung einziehen. Der Verkäufer zieht die Forderung allerdings nicht ein, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät oder gegen ihn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gerichtet ist. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, dass der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Dem Verkäufer obliegt die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten. Verstößt der Käufer gegen seine vertraglichen Pflichten, insbesondere durch Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Ware zurückzunehmen und die Ware anderweitig zu verwerten, wobei der Erlös der Verwertung auf die Verbindlichkeit des Käufers- abzüglich der notwendigen Verwertungskosten- anzurechnen ist.
Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 20% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
5. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht/Verjährung
Die Verjährung von Ansprüchen wegen Mängeln beträgt bei dem Kauf von neuen Produkten, soweit der Kunde privat handelnder Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, 24 Monate, bei gewerblichen Kunden (Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) beträgt die gesetzliche Mängelhaftungsfrist 12 Monate. Die gesetzliche Mängelhaftungsfrist beim Kauf von gebrauchten Produkten beträgt bei Veräußerung an Verbraucher 12 Monate; im Übrigen wird das gesetzliche Mängelhaftungsrecht für gebrauchte Produkte ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels vor. Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung der Sache an den Käufer bzw. wenn der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet (Versendungskauf), so beginnt die Verjährung mit der Übergabe an die Transportperson. Ist der Käufer Verbraucher, so beginnt auch im Fall des Versendungskaufs die gesetzliche Mängelhaftungsfrist erst mit der Übergabe der Kaufsache an den Käufer.
Zeigt sich innerhalb des oben genannten Zeitraumes ein Mangel, so ist der Käufer zunächst und ausschließlich berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, wobei in dem Fall, in dem der Käufer Unternehmer ist, der Verkäufer die Wahl hat, den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern. Ist der Käufer Verbraucher, so kann er nach seiner Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Ist der Käufer Unternehmer, sind die gesetzliches Mängelhaftungsrechtansprüche auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, steht dem Käufer, der Unternehmer ist, nur das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder gemäß § 441 BGB den Kaufpreis zu mindern. Gibt der Käufer dem Verkäufer keine Gelegenheit und angemessene Zeit, damit der Verkäufer sich von dem behaupteten Mangel überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung vornehmen kann, entfallen alle Mängelansprüche.
Eine Nacherfüllung gemäß § 439 BGB – gleich, ob seitens des Verkäufers eine Beseitigung des Mangels erfolgt oder eine mangelfreie Sache zur Verfügung gestellt wird – hat grundsätzlich am Firmenstandort des Verkäufers zu erfolgen. Die Verbringung des Kaufgegenstandes an den Firmenstandort des Verkäufers erfolgt dabei grundsätzlich in Organisation und auf Kosten des Käufers. Eine aus Billigkeitsgründen hiervon abweichende Regelung ist im Einzelfall individuell zwischen Käufer und Verkäufer zu vereinbaren. Der Verkäufer behält sich vor, im gesetzlichen Mängelhaftungsfall den Mangel ggf. durch einen Servicepartner des Herstellers oder einen autorisierten Fachbetrieb beheben zu lassen.
Das gesetzliche Mängelhaftungsrecht erstreckt sich nicht auf Schäden, die entstanden sind infolge normaler Abnutzung, mangelhaftem Einbau, mangelhafter Montagearbeiten oder fehlerhafter Inbetriebsetzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Wartung, nicht sachgemäßer Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der Montage- oder Bedienungsanleitung und der einschlägigen Normen. Der gesetzliche Mängelhaftungsanspruch entfällt ebenfalls, wenn das Herstellungsdatum oder die Seriennummer am Kaufgegenstand entfernt oder der Kaufgegenstand umgebaut oder modifiziert wurde. Das gesetzliche Mängelhaftungsrecht erstreckt sich insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte erlöschen auch dann, wenn ohne die Genehmigung des Verkäufers seitens des Käufers oder eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden. Zur Erhaltung des gesetzlichen Mängelhaftungsrechtsanspruches bezüglich des Kaufgegenstandes ist der Käufer verpflichtet, den Kaufgegenstand mindestens einmal jährlich durch eine Fachfirma warten zu lassen.
5.1 Gesetzliches Mängelhaftungsrecht bei Verkauf in das Ausland für Privat- und Geschäftskunden
Bei einem Verkauf von Produkten in das Ausland ist eine gesetzliche Mängelhaftung des Verkäufers für Sach- oder Rechtsmängel des Kaufgegenstandes grundsätzlich ausgeschlossen.
Eine aus Billigkeitsgründen hiervon abweichende Regelung ist im Einzelfall individuell zwischen Käufer und Verkäufer zu vereinbaren.
5.2 Widerrufsrecht bei Verkauf in das Ausland für Privat- und Geschäftskunden
Eine Rücknahmepflicht seitens des Verkäufers besteht nicht sowie kein Rückgaberecht / Widerrufsrecht seitens des Käufers besteht.
6. Haftung und Haftungsbeschränkung
Der Verkäufer übernimmt keine Garantie und kein Beschaffungsrisiko, es sei denn, der Verkäufer hat im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich eine als solche bezeichnete Garantie und/oder ein als solches bezeichnetes Beschaffungsrisiko übernommen. Die Haftung des Verkäufers für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, Ansprüche wegen der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) und Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haftet der Verkäufer für jeden Grad des Verschuldens. Der Verkäufer haftet, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und die Erreichung des Vertragszweckes sicherstellen. In diesem Fall ist die Schadenersatzhaftung bei Kaufverträgen mit Unternehmern auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Handelt der Verkäufer nur einfach fahrlässig, ist die Schadenersatzhaftung gegenüber einem Kunden, der Verbraucher ist, auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Gegenüber einem Kunden, der Unternehmer ist, haftet der Verkäufer in Fällen einfacher Fahrlässigkeit nicht.
7. Rechtswahl und Gerichtsstand
7.1 Rechtswahl
Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht. Ist der Kunde Verbraucher gilt das deutsche Recht jedoch nur, wenn dieses Recht mit dem Recht des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gleichwertig ist, insbesondere dessen Rechte als Verbraucher nicht verkürzt.
7.2 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten die Klage bei dem Gericht zu erheben, dass für den Hauptsitz des Verkäufers zuständig ist. Der Verkäufer bleibt allerdings berechtigt, auch am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
8. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der anderen Bedingungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.